Wie funktioniert die Entsendung einer Betreuungskraft?
Wie funktioniert die Entsendung einer Betreuungskraft?
Das Entsendemodell wird beim Betreuungskräften, deutschen Familien und osteuropäischen Arbeitsagenturen immer beliebter . Es gibt eine Sicherheit allen Parteien, Ihnen als Familie der Betreuungskraft und einer vermittelten Agentur, dass eine Betreuungskraft hier in Deutschland legal beschäftigt werden kann. Wichtig zu erwähnen ist, dass osteuropäische Firmen ihre Betreuungskräfte entsenden dürfen. Die sogenannte 24 Stunden Pflege im Rahmen der Entsendung basiert auf einem Dienstleistungsvertrag zwischen dem polnischen Unternehmen und Ihnen als Auftraggeber und einen Auftragsverhältnis zwischen der Betreuerin und der entsendeten Agentur im Osteuropa. Die Pflegekraft ist in ihrem Heimatland Sozialversichert und kann somit legal nach Deutschland entsendet werden.
In der Regel handelt es sich bei vermittelten Betreuungskräften, um „freie Mitarbeiter“, die im Rahmen eines Auftragsverhältnisses durch polnische Agenturen nach Deutschland in Privat Haushalte entsendet werden dürfen. Alle vermittelten auf diese Weise entsandten Betreuungskräfte sind sozialversichert (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung) und verfügen über eine zwingend erforderliche A1-Bescheinigung.
Die A1-Bescheinigung dient als wichtigster Nachweis für den Kunden und Betreuungskräfte. Es ist ein Dokument das bestätigt, dass alle pflichtigen Sozialversicherungsabgaben in Entsendeland übermittelt werden. Und eine auf diese Weise vermittelte Betreuungskraft Ihnen als Familie die Sicherheit gibt in Deutschland legal beschäftigt zu werden.